Alltagshilfe
Alltagshilfe
Die Hilfeform der Alltagshilfe nach § 45a SGB XI bietet unterstützende Leistungen für Menschen mit Pflegebedarf, um ihnen den Alltag zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu bewahren.
Dazu gehören Tätigkeiten wie Haushaltsführung, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung sowie soziale Betreuung und Gesellschaft.
Ziel der Alltagshilfe ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und Angehörige zu entlasten. Diese Leistung kann über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung finanziert werden und richtet sich insbesondere an Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die Unterstützung im täglichen Leben benötigen.
