Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Hilfeform der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 SGB VIII lässt sich den Hilfen zur Erziehung gemäß §27 SGB VIII zuordnen. Sie stellt neben der sozialpädagogischen Einzelbetreuung die intensivste der ambulanten Hilfen dar. Die Arbeit findet in aufsuchender Form, also im Lebensumfeld der betreuten Familien statt.

Sie soll nach §31 im KJHG „durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen.“

Kernelement der SPFH ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und die Kräfte der Familienmitglieder so zu stärken, dass Probleme eigenständig gelöst werden. Unsere pädagogische Arbeit ergibt sich aus dem individuellen Bedarf und den Möglichkeiten der Familien.

Was uns ausmacht:

6 Sprachen

Wochenendarbeit – Mo bis So für Sie da

24h Rufbereitschaft,
Regelarbeitszeit bis 20 Uhr

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